6 AZR 154/21


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2021 – 9 Sa 926/19 – im Kostenpunkt hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz und insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich des Kündigungsschutzantrags die Kündigung vom 10. September 2020 betreffend zurückgewiesen wurde.

2. Im Umfang der Aufhebung wir die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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