1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2023 – 2 Sa 144/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2023 – 2 Sa 144/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.