6 AZR 173/24

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Juni 2024 – 3 Sa 650/23 – im Kostenpunkt insgesamt und in der Hauptsache insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 – 3 Ca 310/22 – abgeändert hat.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 – 3 Ca 310/22 wird im Umfang der Aufhebung und damit insgesamt zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.

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