1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2023 – 5 Sa 163/22 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2023 – 5 Sa 163/22 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.