1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2023 – 12 Sa 529/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2023 – 12 Sa 529/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.