1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2023 – 8 Sa 512/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2023 – 8 Sa 512/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.