1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Januar 2025 – 12 Sa 1206/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Januar 2025 – 12 Sa 1206/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.