Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 3. und 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. Mai 2024 – 5 TaBV 84/23 – werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 3. und 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. Mai 2024 – 5 TaBV 84/23 – werden zurückgewiesen.