Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 20. September 2024 – 7 TaBV 62/23 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 20. September 2024 – 7 TaBV 62/23 – wird zurückgewiesen.