Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 11. Januar 2024 – 2 Sa 52/23 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 11. Januar 2024 – 2 Sa 52/23 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.