Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2021 – 1 Sa 241 öD/20 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2021 – 1 Sa 241 öD/20 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.