Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2024 – 9 Sa 75/23 – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.