7 AZR 186/24

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Juni 2024 8 Sa 687/23 aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Ar-beitsgerichts Braunschweig vom 26. September 2023 2 Ca 112/23 teilweise abgeändert, soweit es dem Feststellungsantrag zu 2. stattgegeben hat. Der Feststel-lungsantrag zu 2. wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.