7 AZR 297/24

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2024 – 10 Sa 818/23 – aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 14. November 2023 – 4 Ca 174/23 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.

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