Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2024 – 10 Sa 818/23 – aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 14. November 2023 – 4 Ca 174/23 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.