Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Januar 2024 – 11 Sa 476/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Januar 2024 – 11 Sa 476/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.