Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2022 – 5 Sa 10/22 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2022 – 5 Sa 10/22 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.