8 AZR 61/24


Auf den Inzidentantrag der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2023 – 3 Sa 285/23 – im Kostenpunkt aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über den Schadensersatzanspruch der Beklagten und über die Kosten des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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