Auf den Inzidentantrag der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2023 – 3 Sa 285/23 – im Kostenpunkt aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über den Schadensersatzanspruch der Beklagten und über die Kosten des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.