1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. April 2024 – 7 Sa 516/23 – teilweise aufgehoben und auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16. August 2023 – 3 Ca 924/23 – teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht dem Kläger Zinsen für einen Zeitraum vor dem 1. Juni 2023 zugesprochen hat.
2. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.