1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. April 2024 – 14 Sa 1714/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. April 2024 – 14 Sa 1714/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.