1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juni 2024 – 1 Sa 378/24 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. November 2023 – 39 Ca 2826/23 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.