1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2023
– 7 Sa 249/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2023
– 7 Sa 249/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.