9 AZR 337/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2021 – 3 Sa 1108/19 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.