1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. August 2021 – 1 Sa 22/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. August 2021 – 1 Sa 22/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.