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Versand von Entscheidungsabdrucken

Abdrucke älterer Entscheidungen können über die Pressestelle beim Bundesarbeitsgericht, 99113 Erfurt, angefordert werden. Für die Anforderung eines Entscheidungsabdruckes ist die Angabe der vollständigen Postanschrift sowie die Angabe des Aktenzeichens der gesuchten Entscheidung erforderlich.

 Anforderung von Entscheidungsabdrucken

- Ohne Angabe von Name, Vorname, PLZ, Ort, Strasse, eMail-Adresse sowie Anliegen wird diese eMail nicht beachtet -


Wichtige Hinweise:
Die Übersendung der Entscheidung erfolgt nur, wenn Sie eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.

Für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien werden pauschal 2,50 Euro je Entscheidung
erhoben (§ 4 Abs. 4 JVKostO).

Für die Versendung der Entscheidungsabdrucke werden Schreibauslagen in Höhe von 0,50 Euro pro Seite für die ersten 50 Seiten erhoben, für jede weitere Seite werden 0,15 Euro erhoben.

Der Versand von Entscheidungen ab 1999 ist in der Regel per E-Mail möglich. Ältere Entscheidungen wurden noch nicht vollständig elektronisch gespeichert. Der Versand als elektronische Datei kann deshalb nicht garantiert werden.

Sofern der Versand per E-Mail aus dem vorgenannten Grund nicht möglich ist, wird die Entscheidung per Post übersandt.



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