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Versand von Entscheidungsabdrucken

Abdrucke älterer Entscheidungen können über die Pressestelle beim Bundesarbeitsgericht, 99113 Erfurt, angefordert werden. Für die Anforderung eines Entscheidungsabdruckes ist die Angabe der vollständigen Postanschrift sowie die Angabe des Aktenzeichens der gesuchten Entscheidung erforderlich.

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Wichtige Hinweise:
Die Übersendung der Entscheidung erfolgt nur, wenn Sie eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.

Für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien werden pauschal 2,50 Euro je Entscheidung
erhoben (§ 4 Abs. 4 JVKostO).

Für die Versendung der Entscheidungsabdrucke werden Schreibauslagen in Höhe von 0,50 Euro pro Seite für die ersten 50 Seiten erhoben, für jede weitere Seite werden 0,15 Euro erhoben.



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