10 AZR 43/19


1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. November 2018 – 10 Sa 296/18 SK – aufgehoben, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde hinsichtlich der Klage auf Beiträge für Dezember 2011 bis November 2013 in Höhe von 22.414,99 Euro.

2. Insoweit wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

3. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.