10 AZR 43/19


1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. November 2018 – 10 Sa 296/18 SK – aufgehoben, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde hinsichtlich der Klage auf Beiträge für Dezember 2011 bis November 2013 in Höhe von 22.414,99 Euro.

2. Insoweit wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

3. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.