Court hearings are held publicly at the Federal Labour Court. Visitor groups are asked for prior application.
Please name a contact person and give your e-mail or postal address and your phone number in your application.
Individuals can attend hearings at the Federal Labour Court without prior application, although written application is recommended.
If a significant number of visitors or media representatives is to be expected, seat reservations will be issued. The application procedure will be determined on a case-by-case basis.
Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Bekleidung zu tragen. Während der Sitzung ist Telefonieren (bitte Mobiltelefon ausschalten!), Essen und Trinken nicht gestattet. Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.
Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vom Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse um einen Hinweis an die Pressestelle (pressestelle@bundesarbeitsgericht.de).
Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] iVm. § 72 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]), wird dies in der Terminvorschau gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.
Anregungen für eine Zulassung können an die Pressestelle gerichtet werden. Nach 10 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.
Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts.
5 AZR 212/23
-
Vergütung für Umkleide-, Körperreinigungs- und innerbetriebliche Wegezeiten
23.04.2024
10:45 Uhr
5. Senat
5 AZR 178/23
-
Berechnung einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
24.04.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 20/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Stllvertretung - Verfahrensvollmacht
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.04.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 20/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Stllvertretung - Verfahrensvollmacht
24.04.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 22/23
-
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
24.04.2024
11:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 26/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
24.04.2024
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 128/23
-
Eingruppierung einer Vollstreckungsbeamtin im Außendienst in den TVöD-VKA
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.04.2024
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 128/23
-
Eingruppierung einer Vollstreckungsbeamtin im Außendienst in den TVöD-VKA
24.04.2024
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 195/23
-
Anwendung des TVöD-VKA auf ein Arbeitsverhältnis - Eingruppierung in den TVöD-VKA
24.04.2024
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 196/23
-
Anwendung des TVöD-VKA auf ein Arbeitsverhältnis - Eingruppierung in den TVöD-VKA
24.04.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 598/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge- MTV für die obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie Nordrhein-Westfalen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.04.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 598/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge- MTV für die obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie Nordrhein-Westfalen
24.04.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 383/20
-
Nachtarbeitszuschläge nach dem MTV für die Arbeitnehmer/innen in den Brauereien in Hamburg und Schleswig-Holstein
25.04.2024
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 140/23
-
Entschädigungsanspruch (AGG)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
25.04.2024
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 140/23
-
Entschädigungsanspruch (AGG)
25.04.2024
11:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 143/23
-
Entschädigungsanspruch (AGG)
30.04.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 10/23
-
Bestehen von Auskunftsansprüchen des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse im Rahmen des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
30.04.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 10/23
-
Bestehen von Auskunftsansprüchen des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse im Rahmen des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG
30.04.2024
11:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 9/23
-
Beteiligung des Betriebsrats bei der Umgruppierung einer Vielzahl von Arbeitnehmern
07.05.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 164/23
-
Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
07.05.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 164/23
-
Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit
Dritter Senat Dienstag, 7. Mai 2024, 10:30 Uhr
Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit – Einstandspflicht gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG
K. (RA. Bernhard von Boehn, Burgdorf)
./.
D. AG (maat Rechtsanwälte Späth und Partner PartGmbB, München)
– 3 AZR 164/23 –
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG verpflichtet ist, dem Kläger eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zu zahlen, nachdem seine entsprechenden Ansprüche gegen die Pensionskasse, über die die Invaliditätsversorgung zugesagt worden war, verjährt sind.
Der Kläger war bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten als Kreditsachbearbeiter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah in „§ 3 Betriebliche Altersversorgung“ vor, dass der Kläger „während seiner Zugehörigkeit zur B. Bank … als Ergänzung zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei dem Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiersgewerbe (AG), Berlin und Wuppertal, versichert (ist).“ Die Beiträge wurden von der Arbeitgeberin übernommen. Das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten endete mit dem 30. Juni 2003. Ab dem 1. Juli 2003 wurde seine Versicherung beim Beamtenversicherungsverein (BVV) beitragsfrei geführt. Sie sieht eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente iHv. 189,29 Euro vor. Seit März 2014 ist der Kläger nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts berufsunfähig im Sinne der Satzung des BVV. Im Januar 2014 erkundigte sich der Kläger beim BVV nach dem Bestehen von Versorgungsansprüchen. Mit Schreiben aus August 2014 lehnte der BVV die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. Im Dezember 2019 erhob der Kläger Klage gegen den BVV auf Zahlung einer monatlichen Rente iHv. 189,29 Euro ab März 2014. Das Landgericht wies die Klage ab, da der Anspruch jedenfalls verjährt sei. Nachdem das Urteil des Landgerichts rechtskräftig geworden war, reichte der Kläger die vorliegende Klage gegen die Beklagte beim Arbeitsgericht ein.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger nun von der Beklagten die Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit seit März 2014 iHv. 189,29 Euro monatlich. Er ist der Auffassung, die Beklagte hafte als Rechtsnachfolgerin seiner Arbeitgeberin trotz der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, da die Ansprüche gegen den Beamtenversicherungsverein nicht durchsetzbar seien. Die Berufsunfähigkeitsrente sei bis zu seinem voraussichtlichen Eintritt in die Altersrente zum 1. Dezember 2032 zu zahlen. Die Beklagte hält die Einstandspflicht gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, auf die sich der Kläger beruft, nach ihrem Sinn und Zweck nicht für anwendbar. Sie erstrecke sich nicht auf Fälle, in denen das Leistungshindernis ausschließlich aus der Sphäre des Arbeitnehmers stamme, weil der Arbeitnehmer – wie hier – seinen Anspruch gegen den externen Versorgungsträger habe verjähren lassen.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 20.632,61 Euro nebst Zinsen sowie zukünftig monatlich „189,22 EUR“, längstens bis zum 30. November 2032, zu zahlen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihr Klagabweisungsbegehren weiter.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. April 2023 – 15 Sa 125/22 B –
07.05.2024
11:15 Uhr
3. Senat
3 AZR 179/23
-
Ansprüche aus einer kirchlichen Altersversorgung
07.05.2024
12:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 193/23
-
Anspruch eines Betriebsrentners auf eine Corona-Sonderzahlung
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 376/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 376/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 377/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 378/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 379/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 380/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 381/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 382/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 383/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 384/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 385/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 386/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 387/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 388/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 389/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 390/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 391/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 392/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 393/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 394/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 395/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 396/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 397/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 398/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 399/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 400/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 401/21
-
Nachtarbeitszuschläge nach dem MTV für die Arbeitnehmer der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie, Essigindustrie, Senfindustrie für das Land Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 402/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 403/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 404/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.05.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 405/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
23.05.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 170/23
-
Höhergruppierung einer angestellten Lehrkraft als „Erfüllerin“ wegen Stellenhebung im Bereich beamteter Lehrkräfte - teleologische Reduktion des § 17 Abs. 4 TV-L? - Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG?
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
23.05.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 170/23
-
Höhergruppierung einer angestellten Lehrkraft als „Erfüllerin“ wegen Stellenhebung im Bereich beamteter Lehrkräfte - teleologische Reduktion des § 17 Abs. 4 TV-L? - Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG?
23.05.2024
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 210/23
-
Höhergruppierung einer angestellten Lehrkraft wegen Stellenhebung im Bereich beamteter Lehrkräfte - teleologische Reduktion des § 17 Abs. 4 TV-L? - Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG?
23.05.2024
10:45 Uhr
6. Senat
6 AZR 155/23
-
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Begrenzung der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf das Einstellungsalter 45 - Altersdiskriminierung? - Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Fristüberprüfung
Sechster Senat Donnerstag, 23. Mai 2024, 10:45 Uhr
Begrenzung der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf das Einstellungsalter 45 in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen als Altersdiskriminierung? – Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Fristüberprüfung
F. (RA. Dr. Matthias Melkus, Neutraubling)
./.
Schulstiftung S. (RAe. Dr. Floegel & Kollegen, Landshut)
– 6 AZR 155/23 –
Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Arbeitgeberin für den Kläger die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung aufgrund einer Regelung in den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) zu übernehmen hat. Zudem ist über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den Lauf der Revisionsbegründungsfrist zu entscheiden.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Gymnasiallehrer angestellt. Die uneingeschränkte Unterrichtsberechtigung erlangte er als sogenannter Quereinsteiger in den Beruf des Lehramtes im Alter von 49 Jahren. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Grundordnung des kirchlichen Dienstes sowie die Arbeitsvertragsrichtlinien der bayerischen Erzdiözesen einschließlich der darin enthaltenen Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte Anwendung. In den Sonderregelungen für Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien heißt es: „Bei Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis ab dem 20.07.2006 begonnen hat und bei denen die persönlichen Voraussetzungen für einen Versorgungszuschuss nach Art. 40 Absatz 1 bis 4 BaySchFG in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung (unbefristetes Arbeitsverhältnis, Hauptberuflichkeit, uneingeschränkte Unterrichtsgenehmigung, Höchstalter vollendetes 45. Lebensjahr) vorgelegen hätten, übernimmt der Schulträger die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 168 SGB VI …“. Die in Bezug genommene Fassung von Art. 40 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) trat mit Wirkung zum 31. Dezember 2005 außer Kraft. Seit dem 1. Januar 2006 wird der Versorgungszuschuss für den Schulträger unabhängig vom Lebensalter der Lehrer gewährt.
Der Kläger begehrt die Erstattung der von ihm in den Jahren 2018 bis 2021 zur gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Arbeitnehmerbeiträge von 19.456,20 Euro sowie die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, die Arbeitnehmerbeiträge des Klägers zur Rentenversicherung zu übernehmen. Er ist der Ansicht, die in den streitgegenständlichen Regelungen enthaltene Altersbeschränkung für die Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung stelle eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar. Der Beklagte ist der Ansicht, die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Lebensaltes des Klägers bei seiner Einstellung nicht tragen zu müssen.
Der Wiedereinsetzungsantrag wird – unter Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung der Rechtsanwaltsfachangestellten des Prozessbevollmächtigten des Klägers – damit begründet, dass diese die Revisionsbegründungsfrist am Tag der Zustellung des Berufungsurteils für den 10. Juli 2023 (Montag) berechnet und diese entsprechend der allgemeinen Anweisung sofort nach der Berechnung auf der ersten Seite der Urteilsabschrift notiert habe. Im Fristenkalender habe sie sodann aus nicht mehr erklärlichen Gründen den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist für den 10. August 2023 eingetragen. Danach habe sie, entsprechend der ausdrücklichen Anweisung des Prozessbevollmächtigten, als Zeichen der Notierung der Hauptfrist im Kalender einen handschriftlichen Haken zu den Fristenden auf der Urteilsabschrift gesetzt. Die Akte mit der Urteilsabschrift habe sie am 9. Mai 2023 dem Prozessbevollmächtigten zur Kontrolle der korrekten Berechnung der Fristen und Eintragung in den Fristenkalender vorgelegt. Zur Vorfrist für die Revisionseinlegung am 22. Mai 2023 (Montag), habe sie die Akte dem Prozessbevollmächtigten vorgelegt, der anhand der Handakte nochmals die korrekte Berechnung und Eintragung der Revisionsbegründungsfrist überprüft und Revision eingelegt habe. Er habe die Anweisung erteilt, die Akte zur Vorfrist für die Begründung der Revision wieder vorzulegen. Entsprechend der – fehlerhaft – notierten Vorfrist habe sie die Akte dem Prozessbevollmächtigten am 24. Juli 2023 und damit nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zur Erstellung der Revisionsbegründung erneut vorgelegt. An diesem Tag sei die Fristversäumung erstmals erkannt worden.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit seiner fristgerecht eingelegten, jedoch verspätet begründeten Revision verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14. Februar 2023 – 7 Sa 493/22 –
23.05.2024
10:45 Uhr
6. Senat
6 AZR 155/21
-
Massenentlassung - Verstoß gegen die Verpflichtung aus § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG - Sanktion? - Vorlage an den EuGH?
23.05.2024
11:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 152/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
28.05.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 352/22
-
Wirksamkeit der Befristung einer Vollzeittätigkeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
28.05.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 352/22
-
Wirksamkeit der Befristung einer Vollzeittätigkeit
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 76/22
-
Anrechnung von Zeiten angeordneter Quarantäne auf bewilligten Jahresurlaub
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
(DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel)
./.
GmbH (Märkischer Arbeitgeberverband e.V., Hagen)
– 9 AZR 76/22 –
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Gutschrift von acht Urlaubstagen auf seinem Urlaubskonto und in diesem Zusammenhang darüber, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erfüllt wird, wenn für den bereits durch Urlaubsbewilligung festgelegten Urlaubszeitraum durch die zuständige Behörde häusliche Quarantäne wegen des Verdachts auf Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angeordnet wird.
Der Kläger ist seit 1993 bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Auf seinen Antrag bewilligte ihm die Beklagte acht Tage Erholungsurlaub für die Zeit vom 12. bis zum 21. Oktober 2020. Mit Bescheid vom 14. Oktober 2020 ordnete die Stadt Hagen die Absonderung des Klägers in häusliche Quarantäne für die Zeit vom 9. bis zum 21. Oktober 2020 an, weil er zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person Kontakt hatte. Für die Zeit der Quarantäne war es dem Kläger untersagt, seine Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts zu verlassen und Besuch von haushaltsfremden Personen zu empfangen. Die Beklagte belastete das Urlaubskonto des Klägers mit acht Tagen und zahlte ihm das Urlaubsentgelt.
Der Kläger hat die auf Wiedergutschrift der Urlaubstage auf seinem Urlaubskonto gerichtete Klage darauf gestützt, es sei ihm nicht möglich gewesen, seinen Urlaub selbstbestimmt zu gestalten. Die Situation bei einer Quarantäneanordnung sei der infolge einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vergleichbar. Der Arbeitgeber müsse ihm deshalb entsprechend § 9 BUrlG, dem zufolge ärztlich attestierte Krankheitszeiten während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden dürfen, nachgewähren.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Mit der Revision verfolgt die Beklagte ihr Ziel der Klageabweisung weiter. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung der Frage ersucht, ob es mit Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang steht, wenn vom Arbeitnehmer beantragter und vom Arbeitgeber bewilligter Jahresurlaub, der sich mit einer nach Urlaubsbewilligung durch die zuständige Behörde angeordneten häuslichen Quarantäne zeitlich überschneidet, nach nationalem Recht nicht nachzugewähren ist, weil der betroffene Arbeitnehmer selbst nicht krank war (vgl. Pressemitteilung des BAG Nr. 30/22 vom 16. August 2022). Der EuGH hat diese Frage im Rahmen eines ähnlich gelagerten Vorlageverfahrens mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 -) zwischenzeitlich beantwortet (vgl. Pressemitteilung des EuGH Nr. 189/23). Daraufhin hat der Neunte Senat seinen Vorlagebeschluss vom 16. August 2022 aufgehoben.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 27. Januar 2022 – 5 Sa 1030/21 –
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 100/22
-
Urlaubsanspruch - Quarantäneanordnung während Urlaub
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 247/22
-
Urlaubsanspruch bei behördlich angeordneter Quarantäne
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 63/22
-
Urlaubsanspruch bei behördlich angeordneter Isolation oder Quarantäne
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 112/22
-
Anrechnung von Zeiten angeordneter Quarantäne auf bewilligten Jahresurlaub
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 134/22
-
Anrechnung von Zeiten angeordneter Quarantäne auf bewilligten Jahresurlaub
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 216/22
-
Anrechnung von Zeiten angeordneter Quarantäne auf bewilligten Jahresurlaub
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 248/22
-
Urlaubsanspruch bei behördlich angeordneter Quarantäne
28.05.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 13/23
-
Anrechnung von Zeiten angeordneter Quarantäne auf bewilligten Jahresurlaub
29.05.2024
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 151/22
-
Betriebsbedingte Kündigungen - Anwendung deutschen Rechts - Anwendbarkeit des KSchG - Betriebsübergang
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
29.05.2024
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 151/22
-
Betriebsbedingte Kündigungen - Anwendung deutschen Rechts - Anwendbarkeit des KSchG - Betriebsübergang
Beteiligung des Betriebsrats bei der Eingruppierung des Betriebsratsvorsitzenden
Betriebsrat der A. GmbH (RAe. Rump und Breiter, Berlin)
A. GmbH (RAe. ARQIS, Düsseldorf)
– 1 ABR 12/23 –
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin, ein Zustimmungsverfahren nach § 99 Abs. 1 BetrVG einzuleiten.
Die Arbeitgeberin betreibt mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern zwei Autohäuser. Der Antragsteller ist der für den Betrieb der Arbeitgeberin gewählte siebenköpfige Betriebsrat, dessen Vorsitzender von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig freigestellt ist. In der Folge eines Streits über die zutreffende Eingruppierung des Betriebsratsvorsitzenden erklärte die Arbeitgeberin, dass dem Betriebsratsvorsitzenden die Teilnahme am Führungskräftepotenzial Assessment Center gewährt werde, um die Voraussetzung für die Übernahme der Position des Werkstattleiters herzustellen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Assessment Centers vergütete die Arbeitgeberin den Betriebsratsvorsitzenden rückwirkend ab dem 1. Juni 2020 nach der Vergütungsgruppe VIII des einschlägigen Vergütungstarifvertrags, in dem die Tätigkeit eines Werkstattleiters als Regelbeispiel genannt ist. Die Forderung des Betriebsratsvorsitzenden auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe VIII bereits ab November 2019 – dem Zeitpunkt zudem er ursprünglich an dem Assessment Center hatte teilnehmen sollen, lehnte die Arbeitgeberin ab.
Der Betriebsrat begehrt, dass die Arbeitgeberin ihn bei der Frage der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden beteilige, da insoweit eine Ein-bzw. Umgruppierung iSv. § 99 BetrVG vorliege. Die Arbeitgeberin wendet demgegenüber ein, die Grundsätze zur Eingruppierung seien auf die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern nicht anzuwenden, denn ein vollständig freigestelltes Mitglied des Betriebsrats erhalte keine Entlohnung für erbrachte Arbeit, sondern lediglich eine Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip. Ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Vergütung seiner Mitglieder stelle einen Interessenkonflikt dar und müsse schon deshalb ausscheiden. Die Festlegung der Vergütung von vollständig freigestellten Betriebsratsmitgliedern sei vielmehr alleinige Angelegenheit des Arbeitgebers, was sich schon daraus ergebe, dass dem Arbeitgeber erhebliche strafrechtliche Risiken drohten, wenn er – ggf. in Folge der Beteiligung des Betriebsrats – an ein Betriebsratsmitglied eine überhöhte Vergütung zahle. Zudem sei die den Streit auslösende Frage, ob der Betriebsratsvorsitzende bereits ab November 2019 gemäß §§ 37, 78 BetrVG eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe VIII beanspruchen könne, im Urteilsverfahren mit den dort geltenden Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast und der Kostentragung zu klären.
Die Vorinstanzen haben den Antrag des Betriebsrats stattgegeben. Dagegen wendet sich die Arbeitgeberin mit ihrer vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde.
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Februar 2023 – 3 TaBV 26/21 –
11.06.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 16/23
-
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anordnung des Tragens von Headsets während der Arbeit
12.06.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 203/23
-
Wirksamkeit der Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
12.06.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 203/23
-
Wirksamkeit der Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags
12.06.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 141/23
-
Ansprüche auf Zielerreichungsbonus, Provisionen und Allstarlounge-Punkte eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
12.06.2024
11:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 188/23
-
Wirksamkeit der Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags
12.06.2024
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 208/23
-
Eingruppierung einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Gruppenleiter) in den TVöD-VKA Sozial-und Erziehungsdienst
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
12.06.2024
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 208/23
-
Eingruppierung einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Gruppenleiter) in den TVöD-VKA Sozial-und Erziehungsdienst
12.06.2024
10:30 Uhr
4. Senat
4 ABR 29/23
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Arbeitnehmerin in den Gehaltstarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel
12.06.2024
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 202/23
-
Anwendung eines unternehmensbezogenen Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrags auf ein Arbeitsverhältnis und Folgeansprüche
12.06.2024
12:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 334/22
-
Pflicht zur Einwirkung eines Arbeitgeberverbands auf seine Mitglieder, abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden
19.06.2024
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 167/23
-
Annahmeverzugsvergütung und Urlaubsansprüche im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus § 20a IfSG
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
19.06.2024
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 167/23
-
Annahmeverzugsvergütung und Urlaubsansprüche im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus § 20a IfSG
19.06.2024
09:40 Uhr
5. Senat
5 AZR 216/23
-
Annahmeverzugsvergütung
19.06.2024
10:20 Uhr
5. Senat
5 AZR 182/23
-
Annahmeverzugsvergütung
19.06.2024
11:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 192/23
-
Annahmeverzugsvergütung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
19.06.2024
11:40 Uhr
5. Senat
5 AZR 241/23
-
Entgeltfortzahlung aufgrund Arbeitsunfähigkeit
Entschädigung und Schadensersatz wegen (streitiger) Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften und des Persönlichkeitsrechts
(HSH & Daun Rechtsanwälte, Solingen)
./.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung N. (Anwaltskanzlei M. Wehner, Düsseldorf)
– 8 AZR 253/20 –
Die Parteien streiten, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine Entschädigung sowie materiellen Schadensersatz wegen einer vom Kläger angenommenen Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften und seines Persönlichkeitsrechts zu zahlen.
Der Beklagten ist der medizinischen Dienst der Krankenversicherung N. Der Kläger ist seit 1991 bei dem Beklagten als Arbeitnehmer tätig, zuletzt am Standort A. in der IT-Abteilung als Systemadministrator und Mitarbeiter Helpdesk. Ab November 2017 war der Kläger ununterbrochen arbeitsunfähig und bezog nach Ende der Entgeltfortzahlung ab Mai 2018 Krankengeld von seiner Krankenkasse. Diese beauftragte den Beklagten als medizinischen Dienst mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit des Klägers. Für diese besondere Konstellation – bei dem Beklagten „Spezialfall“ genannt – in welcher der Beklagte eine „Doppelfunktion“ innehat, indem er sowohl der Arbeitgeber der zu begutachtenden Person ist als auch in seiner Eigenschaft als Medizinischer Dienst für die gesetzlichen Krankenkassen tätig wird und gutachterlichen Stellungnahmen zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten anfertigt, gibt es bei dem Beklagten eine „Organisationseinheit Spezialfall“ sowie spezielle Regelungen. Hierzu gehört auch die „Dienstanweisung zum Schutz bei Sozialdaten der Beschäftigten des Medizinischer Dienst der Krankenversicherung N. und ihrer Angehörigen“. Eine bei dem Beklagten angestellte Ärztin, die der „Organisationseinheit Spezialfall“ angehörte, erstellte ein Gutachten, welches die Diagnose der Krankheit des Klägers enthielt. Zur Erstellung des Gutachtens hatte die Ärztin ua. mit dem behandelnden Arzt des Klägers telefoniert und von diesem Auskünfte eingeholt.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung einer Entschädigung, da der Beklagte sein Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt habe. Als sein Arbeitgeber habe der Beklagte die Aufgaben des medizinischen Dienstes nicht wahrnehmen und sich so seine Gesundheitsdaten nicht verschaffen dürfen. Zum Schutz dieser Daten habe der Beklagte zudem unzureichende Vorkehrungen getroffen.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Vor dem Landesarbeitsgericht begehrte der Kläger zusätzlich materiellen Schadensersatz in Höhe des entgangenen Verdienstes. Denn ohne die streitgegenständliche Persönlichkeitsverletzung hätte er ab Dezember 2018 seine Tätigkeit bei der Beklagten wieder aufnehmen können. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit seiner Revision verfolgt der Kläger weiterhin die begehrte Entschädigung und den materiellen Schadensersatz. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 26. August 2021 gemäß Art. 267 AEUV ersucht, Fragen nach der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 EG zu beantworten, was dieser mit Urteil vom 21. Dezember 2023 – C-667/21 – getan hat.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2020 – 12 Sa 186/19 –
20.06.2024
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 91/22
-
Entschädigung nach Art. 82 DSGVO
20.06.2024
11:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 124/23
-
Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DS-GVO wegen Verletzung der Datenauskunftspflicht gemäß Art. 15 DS-GVO
3 AZR 244/23
-
Berechnung einer betrieblichen Altersversorgung - Berücksichtigung von Zeiten, die der Arbeitnehmer infolge der Verschiebung der gesetzlichen Altersrente über das 65. Lebensjahr hinaus tätig gewesen ist
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
02.07.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 244/23
-
Berechnung einer betrieblichen Altersversorgung - Berücksichtigung von Zeiten, die der Arbeitnehmer infolge der Verschiebung der gesetzlichen Altersrente über das 65. Lebensjahr hinaus tätig gewesen ist
02.07.2024
11:15 Uhr
3. Senat
3 AZR 247/23
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
02.07.2024
11:15 Uhr
3. Senat
3 AZR 255/23
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
03.07.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 171/23
-
Schadensersatz nach Zielvorgabe anstelle einer Zielvereinbarung zur variablen Vergütung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
03.07.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 171/23
-
Schadensersatz nach Zielvorgabe anstelle einer Zielvereinbarung zur variablen Vergütung
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 579/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 580/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 581/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 582/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 583/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 584/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 586/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 53/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 414/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 415/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 416/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 417/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 418/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
03.07.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 419/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
04.07.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 206/23
-
TV-Corona-Sonderzahlung im Geltungsbereich der TdL - Auslegung von § 2 Abs. 2 Satz 4 - Begriff des Ruhens des Arbeitsverhältnisses im Sinne dieser Bestimmung - Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
04.07.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 206/23
-
TV-Corona-Sonderzahlung im Geltungsbereich der TdL - Auslegung von § 2 Abs. 2 Satz 4 - Begriff des Ruhens des Arbeitsverhältnisses im Sinne dieser Bestimmung - Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
6 AZR 245/23
-
Wechselschichtzulage - Sicherungskomponente (TV zur Regelung der Arbeitsbedingungen in den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin - TV-N Berlin)
09.07.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 296/20
-
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf tarifvertragliche Altersfreizeit (MTV für die feinkeramische Industrie der Bundesrepublik Deutschland)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
09.07.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 296/20
-
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf tarifvertragliche Altersfreizeit (MTV für die feinkeramische Industrie der Bundesrepublik Deutschland)
09.07.2024
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 185/23
-
Kürzung von vermögenswirksamen Leistungen aufgrund von Altersteilzeit
09.07.2024
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 227/23
-
Anspruch auf Rückzahlung der Studienzulage, des Studienentgelts und der Studiengebühren
1 ABR 24/23
-
Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren im Zusammenhang mit Eingruppierungen
16.07.2024
11:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 25/23
-
Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren im Zusammenhang mit Eingruppierungen
17.07.2024
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 265/23
-
Eingruppierung eines Beschäftigten in einem Recylinghof in den BMT-G
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
17.07.2024
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 265/23
-
Eingruppierung eines Beschäftigten in einem Recylinghof in den BMT-G
17.07.2024
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 268/23
-
Eingruppierung in den Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt
17.07.2024
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 273/23
-
Eingruppierung eines als Geräteführer eingesetzten Binnenschiffers
25.07.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 21/23
-
Entschädigungsanspruch (AGG)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
25.07.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 21/23
-
Entschädigungsanspruch (AGG)
25.07.2024
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 225/23
-
Anspruch auf Entschädigung wegen Überwachung durch eine Detektei
25.07.2024
11:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 24/24
-
Anspruch auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren
01.08.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 183/23
-
Anspruch auf Altersabminderungsstunden für eine im kirchlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmerin - Auslegung von § 41 KAVO EKD-Ost - Umfang der Protokollierungspflicht gerichtlicher Hinweise
9 AZR 256/23
-
Wirksamkeit eines im Zusammenhang mit einer Pilotenausbildung geschlossenen Darlehensvertrags - Darlehnsrückzahlung
20.08.2024
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 259/23
-
Wirksamkeit eines im Zusammenhang mit einer Pilotenausbildung geschlossenen Darlehensvertrags - Darlehnsrückzahlung
20.08.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 285/23
-
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
20.08.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 285/23
-
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung
20.08.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 286/23
-
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung
20.08.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 287/23
-
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung
21.08.2024
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 201/23
-
Eingruppierung eines Materialbuchhalters in den TV EntgO Bund
21.08.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 500/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.08.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 500/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
21.08.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 501/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
21.08.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 502/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
21.08.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 504/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
22.08.2024
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 228/23
-
Kündigungsschutz für ehrenamtliche Richter im Land Brandenburg - außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsmitglied - Betriebsstilllegung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
22.08.2024
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 228/23
-
Kündigungsschutz für ehrenamtliche Richter im Land Brandenburg - außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsmitglied - Betriebsstilllegung
22.08.2024
10:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 246/23
-
Betriebsratsanhörung - Leitender Angestellter - Fehlinformation durch den Arbeitgeber
22.08.2024
11:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 251/23
-
Betriebsbedingte Kündigung eines Pursers - internationale Zuständigkeit - Arbeitsvertragsstatut - Kündigungsfrist
28.08.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 197/23
-
Auswirkungen einer Freistellung für und Durchführung von Betriebsratstätigkeit während der üblichen Bürozeiten auf den Zulagenanspruch (Wechselschichtzulage, Zulagenpauschale im Rettungsdienst)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
28.08.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 197/23
-
Auswirkungen einer Freistellung für und Durchführung von Betriebsratstätigkeit während der üblichen Bürozeiten auf den Zulagenanspruch (Wechselschichtzulage, Zulagenpauschale im Rettungsdienst)
28.08.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 198/23
-
Auswirkungen einer Freistellung für und Durchführung von Betriebsratstätigkeit während der üblichen Bürozeiten auf den Zulagenanspruch (Wechselschichtzulage, Zulagenpauschale im Rettungsdienst)
18.09.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 162/23
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Beitragsrückerstattung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
18.09.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 162/23
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Beitragsrückerstattung
18.09.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 185/20
-
Auswirkung von Teilzeitarbeit eines Flugzeugführers auf die Mehrflugdienststundenvergütung sowie die betriebliche Altersversorgung
19.09.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 368/22
-
Schadensersatz - Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
19.09.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 368/22
-
Schadensersatz - Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
19.09.2024
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 172/23
-
Untersagung der Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen sowie Schadensersatz
24.09.2024
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 31/23
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.09.2024
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 31/23
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung
24.09.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/23
-
Aufhebung einer personellen Maßnahme - Zustimmungsbedürftigkeit einer Einstellung bei vorübergehend betriebsratslosem Betrieb
24.09.2024
11:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 33/23
-
Beteiligung des Betriebsrats bei der Umgruppierung einer Vielzahl von Arbeitnehmern
25.09.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 37/23
-
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
25.09.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 37/23
-
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
25.09.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 39/23
-
Herausgabe hilfsweise Einsicht in die Wahlunterlagen einer Betriebsratswahl
25.09.2024
11:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 23/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
01.10.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 264/23
-
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (§§ 9, 10 AÜG) - tarifvertraglich verlängerte Überlassungsfrist - fachlicher Geltungsbereich dieses Tarifvertrags
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
01.10.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 264/23
-
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (§§ 9, 10 AÜG) - tarifvertraglich verlängerte Überlassungsfrist - fachlicher Geltungsbereich dieses Tarifvertrags
01.10.2024
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 263/23
-
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (§§ 9, 10 AÜG) - tarifvertraglich verlängerte Überlassungsfrist - fachlicher Geltungsbereich dieses Tarifvertrags
01.10.2024
10:30 Uhr
9. Senat
9 AZR 270/23
-
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (§§ 9, 10 AÜG) - tarifvertraglich verlängerte Überlassungsfrist - fachlicher Geltungsbereich dieses Tarifvertrags
23.10.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 34/23
-
Anfechtung einer Betriebsratswahl
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
23.10.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 34/23
-
Anfechtung einer Betriebsratswahl
23.10.2024
10:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 36/23
-
Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung.
2 ABR 38/23
-
Ersetzung der Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
27.11.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 291/23
-
Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf zusätzliche Getränkemarken
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
27.11.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 291/23
-
Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf zusätzliche Getränkemarken
27.11.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 32/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
27.11.2024
10:30 Uhr
7. Senat
7 ABR 30/23
-
Bestand einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit im Sinne des BetrVG
05.12.2024
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 1/24
-
Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bei Beendigung der Geschäftsführerstellung vor Zugang der Kündigung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.12.2024
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 1/24
-
Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bei Beendigung der Geschäftsführerstellung vor Zugang der Kündigung
05.12.2024
10:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 20/24
-
Kündigung eines Honorar-Rahmenvertrags eines überwiegend als Producer und Redakteur Beschäftigten - Arbeitnehmerstatus - 3-Wochen-Frist
05.12.2024
11:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 31/24
-
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG
05.12.2024
11:45 Uhr
2. Senat
2 AZR 275/23
-
Probezeitkündigung
22.01.2025
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 1/24
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
22.01.2025
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 1/24
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
22.01.2025
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 3/24
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
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