Court hearings are held publicly at the Federal Labour Court. Visitor groups are asked for prior application.
Please name a contact person and give your e-mail or postal address and your phone number in your application.
Individuals can attend hearings at the Federal Labour Court without prior application, although written application is recommended.
If a significant number of visitors or media representatives is to be expected, seat reservations will be issued. The application procedure will be determined on a case-by-case basis.
Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Bekleidung zu tragen. Während der Sitzung ist Telefonieren (bitte Mobiltelefon ausschalten!), Essen und Trinken nicht gestattet. Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.
Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vom Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse um einen Hinweis an die Pressestelle (pressestelle@bundesarbeitsgericht.de).
Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] iVm. § 72 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]), wird dies in der Terminvorschau gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.
Anregungen für eine Zulassung können an die Pressestelle gerichtet werden. Nach 10 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.
Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts.
Upcoming Hearings
Termine filtern
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.10.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 210/22
-
Stundengutschriften für krankheitsbedingt ausgefallene Bereitschaftsdienste
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.10.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 210/22
-
Stundengutschriften für krankheitsbedingt ausgefallene Bereitschaftsdienste
05.10.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 333/22
-
Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)
05.10.2023
10:45 Uhr
6. Senat
6 AZR 308/22
-
Eingruppierung einer Fachkraft im Pflege- und Betreuungsdienst - Stufenzuordnung (AVR-DD)
10.10.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 312/22
-
Höhe einer Betriebsrente
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
10.10.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 312/22
-
Höhe einer Betriebsrente
10.10.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 250/22
-
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente
Dritter Senat Dienstag, 10. Oktober 2023, 10:00 Uhr
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente
S. (DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel)
./.
IHK Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen (RAe. Lang & Rahmann, Düsseldorf)
– 3 AZR 250/22 –
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsversorgung.
Der im Jahre 1962 geborene und als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger war seit dem 1. August 1979 bei der beklagten Industrie- und Handelskammer als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD-VKA Anwendung. In der Zusatzversorgungsordnung der Beklagten, die von ihrem damaligen Präsidenten und Hauptgeschäftsführer erlassen worden war, heißt es, dass Ruhegeld auch der versorgungsberechtigte Mitarbeiter erhält, „der wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und aus den Diensten der Kammer ausscheidet.“ Seit dem 1. November 2020 bezog der Kläger gemäß Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vom 6. Januar 2021 eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese Rente war bis zum 31. August 2022 befristet. Das Arbeitsverhältnis der Parteien bestand zunächst fort. Mit Schreiben vom 19. Januar 2021 beantragte der Kläger unter Vorlage des Rentenbescheids die Gewährung einer Zusatzversorgung. Die Beklagte lehnte einen solchen Anspruch mit der Begründung ab, die Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung der Versorgungsleistung seien nicht erfüllt, da der Kläger nicht aus ihren Diensten ausgeschieden sei. Mit Schreiben vom 20. August 2021 kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. März 2022.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung einer monatlichen Versorgungsleistung gemäß der Zusatzversorgungsordnung – ursprünglich ab November 2020 und revisionsrechtlich relevant noch vom 16. Januar 2021 bis einschließlich März 2022. Der Kläger ist der Ansicht, er erfülle die Voraussetzungen für den Anspruch auf Versorgungsleistungen nach der Zusatzversorgung auch für den Zeitraum vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch seine Kündigung. Die Auslegung ergebe, dass keine rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sei, sondern ein faktisches Ausscheiden ausreiche. Daher genüge das Ruhen der beiderseitigen Hauptleistungspflichten durch den Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Vorinstanzen haben die Klage, soweit für die das Revisionsverfahren von Interesse, abgewiesen. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Revision.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2022 – 12 Sa 73/22
10.10.2023
10:45 Uhr
3. Senat
3 AZR 348/22
-
Bestehen eines Anspruchs auf rückwirkende Gewährung einer Betriebsrente
Dritter Senat Dienstag, 10. Oktober 2023, 10:45 Uhr
Rückwirkende Gewährung einer Betriebsrente bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente
G. (Anwaltskanzlei Oliver Metzlaff, Bottrop)
./.
R. AG (RAe. T/S/C Fachanwälte für Arbeitsrecht, Gütersloh)
– 3 AZR 348/22 –
Die Parteien streiten über die Voraussetzung des Anspruchs auf Zahlung einer Betriebsrente aus einer Betriebsvereinbarung.
Der Kläger war seit August 1985 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. Er unterfiel den Regelungen der „Betriebsvereinbarung über das neue Versorgungswerk“ der Rechtsvorgängerin der Beklagten vom 22. November 1988 (nachfolgend NVW). Am 7. Juni 2019 beantragte der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit Bescheid vom 1. September 2020 bewilligte die Deutsche Rentenversicherung Bund ihm rückwirkend ab dem 1. Juni 2019 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bis einschließlich 30. April 2022. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete mit Ablauf des 1. Februar 2021. Die NVW sah vor, dass der Versorgungsfall auf Verlangen des Versorgungsanwärters eintrete, wenn ua. der Rentenbescheid über die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ausgestellt und von der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht worden ist.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung einer Betriebsrente von monatlich 1.479,04 Euro brutto im Anschluss an die Auszahlung eines dreimonatigen Übergangsgeldes beginnend mit dem 1. September 2019 bis einschließlich April 2021. Er ist der Ansicht, der Versorgungsfall sei nicht erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bereits mit dem Eintritt der Erwerbsminderung mit Wirkung zum 1. Juni 2019 eingetreten. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 2021 – 3 AZR 298/20 -, wonach der vollständige Ausschluss von Leistungen der betrieblichen Invaliditätsversorgung für Zeiten vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstelle, sei auf seinen Fall übertragbar, auch wenn die Versorgungsordnung als Betriebsvereinbarung nicht der AGB-Kontrolle unterliege. Zudem stelle der erweiterte Beschäftigungsschutz nach § 175 SGB IX* für ihn eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung dar. Die Beklagte wendet ein, ein Anspruch bestehe erst nach der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Fall des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente trete der Versorgungsfall gerade nicht automatisch mit dem rückwirkenden Vorliegen der Erwerbsminderung ein, sondern sei von den Betriebsparteien an die weitere Voraussetzung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geknüpft worden.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit seiner Revision verfolgt der Kläger seine mit der Klage geltend gemachten Ansprüche weiter.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. August 2022 – 6 Sa 85/22 –
*§ 175 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch:
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn sie im Falle des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ohne Kündigung erfolgt. Die Vorschriften dieses Kapitels über die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung gelten entsprechend.
17.10.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 24/22
-
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anweisung, die private Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones während der Arbeitszeit zu unterlassen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
17.10.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 24/22
-
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anweisung, die private Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones während der Arbeitszeit zu unterlassen
17.10.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 26/22
-
Auslegung und Umsetzung einer Betriebsvereinbarung
Neunter Senat Dienstag, 17. Oktober 2023, 09:00 Uhr
Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei vereinbarter Altersteilzeit und Krankheit vor Wechsel in die Freistellungsphase
I. (RAe. Wutz & Merkler & Kollegen, Furth im Wald)
./.
B. AG (Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V., Regensburg)
– 9 AZR 577/20 –
Die Parteien streiten noch über die Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs aus 2016.
Der Kläger war seit 1986 bei der Beklagten beschäftigt. Am 5. Dezember 2012 vereinbarten die Parteien einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell mit einer Arbeitsphase in der Zeit vom 1. Februar 2013 bis 31. Mai 2016 und einer Freizeitphase in der Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 30. September 2019. Ein vom Kläger für den Zeitraum vom 4. bis 25. Mai 2016 beantragter Urlaub für noch offene Urlaubstage aus dem Kalenderjahr 2016 wurde von der Beklagten genehmigt. Aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vom 11. bis 31. Mai 2016 konnte der Kläger den genehmigten Urlaub nicht vollständig nehmen
Der Kläger verlangt die Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage. Er ist der Ansicht, ihm stehe ein Abgeltungsanspruch zu. Die Beklagte entgegnet – soweit für die Revision noch von Belang -, der gesetzliche Teil des Urlaubsanspruches sei entsprechend der Grundsätze zur lang andauernden Arbeitsunfähigkeit spätestens zum 31. März 2018 verfallen. Der Kläger habe den Urlaub während der Freistellungsphase nicht einbringen können, sodass sich der Verfall des restlichen Jahresurlaubs 2016 während der Freistellungsphase nicht habe verhindern lassen.
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab.
Mit Teilurteil vom 12. Oktober 2021 wies der Neunte Senat die Revision des Klägers zurück, soweit der Kläger die Abgeltung übergesetzlichen Urlaubs verlangte und setzte den Rechtsstreit im Übrigen bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus. Mit Beschluss vom gleichen Tag legte der Neunte Senat dem EuGH ua. die Frage vor, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der Auslegung einer nationalen Regelung wie § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes entgegenstehe, der zufolge der in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erworbene, bisher nicht erfüllte Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Freistellungsphase mit Ablauf des Urlaubsjahres oder zu einem späteren Zeitpunkt erlischt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union bejahte mit Urteil vom 27. April 2023 – C-192/22 – die Vorlagefrage. Das Bundesarbeitsgericht kann nunmehr – unter Berücksichtigung des Auslegungsergebnisses des EuGH – über die Revision des Klägers hinsichtlich der Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs entscheiden.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 11. August 2020 – 7 Sa 392/20 –
17.10.2023
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 38/23
-
Ausgleichszahlungen bei geringerem Beschäftigungsumfang (TV für arbeitnehmerähnliche Personen im Deutschlandfunk)
17.10.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 39/23
-
Berechnung der Urlaubsvergütung (TV für arbeitnehmerähnliche Personen im Deutschlandfunk)
18.10.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 22/23
-
Annahmeverzugsvergütung - Umfang des Beschäftigungsanspruchs bei Abrufarbeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
18.10.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 22/23
-
Annahmeverzugsvergütung - Umfang des Beschäftigungsanspruchs bei Abrufarbeit
18.10.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 59/23
-
Annahmeverzugsvergütung - Umfang des Beschäftigungsanspruchs bei Abrufarbeit
18.10.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 89/23
-
Annahmeverzugsvergütung - Umfang des Beschäftigungsanspruchs bei Abrufarbeit
18.10.2023
10:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 331/22
-
Annahmeverzugsvergütung - böswilliges Unterlassen von anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit
18.10.2023
10:45 Uhr
5. Senat
5 AZR 68/23
-
Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall (Direktionsrecht - BImSchG)
18.10.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 71/23
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
18.10.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 71/23
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
18.10.2023
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 8/23
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
25.10.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 338/22
-
Rechtsanwaltskosten zu Durchsetzung des Schulungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds - Aufrechnung mit Vergütung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
25.10.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 338/22
-
Rechtsanwaltskosten zu Durchsetzung des Schulungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds - Aufrechnung mit Vergütung
25.10.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 367/22
-
Wirksamkeit einer Befristung
25.10.2023
10:30 Uhr
7. Senat
7 ABR 25/22
-
Feststellung einer eigenständigen betriebsratsfähigen Organisationseinheit
14.11.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers, vorläufige Durchführung der Einstellung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
14.11.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers, vorläufige Durchführung der Einstellung
14.11.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 62/23
-
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung
15.11.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 473/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
15.11.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 473/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
15.11.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 163/23
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Ospelt (Haustarifvertrag)
15.11.2023
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 343/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft gemäß § 8 Abs. 3 AEntG für verliehene Arbeitnehmer
15.11.2023
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 288/22
-
Weiterer Bonusanspruch
15.11.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 ABR 17/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Redakteuren in den Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
15.11.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 ABR 17/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Redakteuren in den Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen
15.11.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 ABR 21/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Servicemonteurs in den Entgeltrahmentarifvertrag für die Bayerische Metall- und Elektroindustrie
15.11.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 ABR 22/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Servicemonteurs in den Entgeltrahmentarifvertrag für die Bayerische Metall- und Elektroindustrie
Neunter Senat Dienstag, 5. Dezember 2023, 10:00 Uhr
Faktisches Arbeitsverhältnis, §§ 9, 10 AÜG
G. (Korten Rechtsanwälte AG, Hamburg)
./.
V. AG (RAe. Göhmann, Hannover)
– 9 AZR 110/23 –
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen – vor dem Hintergrund einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung – ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger war bei der V. GmbH und deren Rechtsvorgängerin als Bereitsteller in dem Geschäftsfeld Logistik beschäftigt. Unter dem 31. Januar 2019 schlossen die V. GmbH und die Beklagte einen Vertrag, der die Überlassung des Klägers zu der Beklagten bis zum 31. Juli 2020 zum Gegenstand hatte. Beide Unternehmen gehören zum selben Konzern. Mit „Vertrag über die leihweise zur Verfügungstellung von Personal im Rahmen der Konzernleihe“ wurde der Einsatz des Klägers bei der Beklagten verlängert: „Dieser Vertrag wird mit dem 01.08.2020 wirksam und läuft bis zum 31.12.2020.“ Der Vertrag war auf den 30. Juni 2020 datiert, die Konzernunternehmen signierten ihn sodann am 25. August 2020, 26. August 2020 und 27. Oktober 2020.
Mit seiner Klage macht der Kläger geltend, es bestehe ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und der Beklagten, spätestens ab dem 1. August 2020 hilfsweise ab dem 13. August 2020, als er nach dem Werksurlaub wieder bei der Beklagten eingesetzt worden war. Er ist der Auffassung, das Konzernprivileg in § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG sei europarechtswidrig. Bereits aus diesem Grund bestehe ein Arbeitsverhältnis zur Beklagten, da die Höchstüberlassungsgrenze überschritten worden sei. Auch unabhängig von dieser Fragestellung sei ein Arbeitsverhältnis zu der Beklagten aufgrund der erfolgten Eingliederung nach Ablauf der ursprünglichen bis zum 31. Juli 2020 befristeten Vereinbarung begründet worden. Jedenfalls könne vorliegend zugunsten der Beklagten nicht das Konzernprivileg des AÜG streiten, weil es an einer wirksamen Vereinbarung zwischen ihr und der V. GmbH fehle. Die Beklagte ist demgegenüber der Auffassung, die Voraussetzungen einer Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer gemäß §§ 9,10 AÜG lägen aufgrund des in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AÜG geregelten Konzernprivilegs nicht vor.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit seiner Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12. Januar 2023 – 5 Sa 212/22 –
7 AZR 352/22
-
Wirksamkeit der Befristung einer Vollzeittätigkeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
12.12.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 352/22
-
Wirksamkeit der Befristung einer Vollzeittätigkeit
12.12.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 23/22
-
Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen, solange für die Filiale keine eigene Schwerbehindertenvertretung besteht
13.12.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 4/23
-
Tarifzuständigkeit für ein Logistikunternehmen des Elektrofachgroßhandels
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.12.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 4/23
-
Tarifzuständigkeit für ein Logistikunternehmen des Elektrofachgroßhandels
13.12.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 7/23
-
Information des Betriebsrats bei Umsetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze wenn die Raumbelegung von einer anderen Konzern-Einheit geplant wird
13.12.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 259/22
-
Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.12.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 259/22
-
Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers
13.12.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 260/22
-
Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers
13.12.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 261/22
-
Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers
13.12.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 307/22
-
Vergütungsansprüche, Nachzahlung der Hypotax-Abzüge
13.12.2023
10:15 Uhr
5. Senat
5 AZR 168/23
-
Anspruch auf Erhöhung einer außertariflichen Leistungszulage bei Wechsel von Teil- zu Vollzeit
13.12.2023
11:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 137/23
-
Entgeltfortzahlungsansprüche - Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Fünfter Senat Mittwoch, 13. Dezember 2023, 11:00 Uhr
Entgeltfortzahlungsansprüche – Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Arbeitgeberkündigung
Z. (RAe. VVS, Hildesheim)
./.
P. GmbH (RAe. Fricke, Laatzen)
– 5 AZR 137/23 –
Die Parteien streiten darüber, ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit bei taggenauer Arbeitsunfähigkeit mit der Kündigungsfrist auch bei einer Arbeitgeberkündigung erschüttert ist.
Der Kläger war vom 16. März 2021 bis zum 31. Mai 2022 als Helfer bei der Beklagten, die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, beschäftigt. Die Beklagte setzte den Kläger seit dem 21. April 2022 nicht mehr ein. Der Kläger legte ihr am 2. Mai 2022 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines behandelnden Arztes für den Zeitraum vom 2. bis 6. Mai 2022 vor. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 2. Mai 2022, dem Kläger am nächsten Tag zugegangen, ordentlich zum 31. Mai 2022. In zwei Folgebescheinigung vom 6. und 20. Mai 2022 wurde der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit des Klägers bis zum 20. Mai bzw. 31. Mai 2022 festgestellt. Die Beklagte zahlte keine Entgeltfortzahlung.
Mit seiner Klage verlangt der Kläger die Zahlung von Entgeltfortzahlung für den ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraum. Er ist der Ansicht, die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21 – (Pressemitteilung 25/21) für die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angeführte zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Arbeitsunfähigkeitszeitraum setze – wolle man sie auch auf Arbeitgeberkündigungen anwenden – voraus, dass zunächst die Kündigung dem Arbeitnehmer zugehen müsse und erst im Anschluss hieran eine Krankmeldung bzw. die Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolge. Die Beklagte entgegnet, der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei erschüttert, weil die gesamte verbleibende Zeit des restlichen Arbeitsverhältnisses passgenau mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgedeckt worden sei. Auch der Umstand, dass der Kläger just mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist genesen gewesen sei, erschüttere den Beweiswert.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Revision.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 8. März 2023 – 8 Sa 859/22 –
13.12.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 322/22
-
Eingruppierung einer Ergotherapeutin in den TVöD-VKA
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.12.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 322/22
-
Eingruppierung einer Ergotherapeutin in den TVöD-VKA
13.12.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 286/22
-
Tarifvertragsanwendung - Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag
13.12.2023
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 316/22
-
Eingruppierung einer als Service Agent mit der Unterstützung von Fluggästen beschäftigten Arbeitnehmerin in den TVöD-V VKA
13.12.2023
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 317/22
-
Eingruppierung einer als Service Agent mit der Unterstützung von Fluggästen beschäftigten Arbeitnehmerin in den TVöD-V VKA
Sechster Senat Donnerstag, 14. Dezember 2023, 09:45 Uhr
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung – Rechtsfolgen einer unterlassenen Massenentlassungsanzeige
F. (RAe. Schmidt & Partner, Ludwigslust) ./.
Ulrich Rosenkranz als Insolvenzverwalter über das Vermögen der V. GmbH (RAe. Alpmann, Fröhlich, Emsdetten)
– 6 AZR 157/22 –
Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über die Sanktionen bei Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG.
Der Kläger war bei einem Großhandels- und Wartungsunternehmen tätig, das bis September 2020 insgesamt 25 Arbeitnehmer beschäftigte. Ein Betriebsrat war nicht gebildet. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Dezember 2020 legte der zum Insolvenzverwalter bestellte Beklagte den Betrieb still und kündigte innerhalb von 30 Tagen mindestens 10 Arbeitnehmern, darunter dem Kläger, ohne zuvor eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG erstattet zu haben.
Mit seiner Klage hat sich der Kläger gegen die ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses gewandt. Soweit für die Revision noch von Belang, hat er die Auffassung vertreten, die Kündigung sei unwirksam, weil es an der erforderlichen Massenentlassungsanzeige durch den Beklagten fehle. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG sei der Arbeitgeber hingegen verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als fünf Arbeitnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Dagegen wendet sich der Beklagte mit seiner Revision.
Mit Beschluss vom 11. Mai 2023 (Pressemitteilung 23/23) hat der Sechste Senat das Verfahren ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort bereits anhängigen Verfahren – C-134/22 – (BAG 27. Januar 2022 – 6 AZR 155/21 A). Das Bundesarbeitsgericht nimmt in seiner bisherigen Rechtsprechung an, dass Verstöße gegen die den Arbeitgeber im Zusammenhang mit Massenentlassungen treffenden Pflichten zur Nichtigkeit der Kündigung gemäß § 134 BGB führen. Darunter fällt auch die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG. Dementsprechend seien Kündigungen, bei denen eine Anzeige gänzlich unterblieben ist, nichtig.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 13. Juli 2023 – C-134/22 – entschieden, dass Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 Richtlinie 98/59/EG dahin auszulegen sei, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, der zuständigen Behörde eine Abschrift zumindest der in ihrem Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b Nr. i bis v genannten Bestandteile der schriftlichen Mitteilung zu übermitteln, nicht den Zweck habe, den von Massenentlassungen betroffenen Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Mit der Entscheidung des EuGH ist der Aussetzungsgrund entfallen (vgl. Pressemitteilung 34/23).
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2022 – 3 Sa 16/21 –
Hinweis:
Der Sechste Senat verhandelt am selben Tag weitere Verfahren (- 6 AZR 121/22 – und – 6 AZR 155/21 -), in denen unterschiedliche Fehler im Massenentlassungsverfahren geltend gemacht werden.
14.12.2023
10:30 Uhr
6. Senat
6 AZR 121/22
-
Betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
14.12.2023
11:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 155/21
-
Massenentlassung - Verstoß gegen die Verpflichtung aus § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG - Sanktion? - Vorlage an den EuGH?
14.12.2023
09:45 Uhr
2. Senat
2 AZR 114/22
-
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Fehlen von "Soll"-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG in der Massenentlassungsanzeige - Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
14.12.2023
09:45 Uhr
2. Senat
2 AZR 114/22
-
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Fehlen von "Soll"-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG in der Massenentlassungsanzeige - Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs
14.12.2023
09:45 Uhr
2. Senat
2 AZR 141/22
-
Betriebsbedingte Kündigungen - Betriebsübergang - Zahlung einer sog. Sektorzulage (Sektor Pay) sowie einer sog. TRI-Zulage und LTC-Zulage für die Tätigkeit als Type Rating lnstructor (TRI) und Line Training Commander (LTC)
9 AZR 40/23
-
Anspruch auf Urlaubsgeld und Jahreszuwendung (Sonderbestimmungen für die Häfen im Lande Bremen unter Berücksichtigung des RTV für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe, BeschäftigungssicherungsTV zu diesem RTV, ZukunftssicherungsTV)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
23.01.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 40/23
-
Anspruch auf Urlaubsgeld und Jahreszuwendung (Sonderbestimmungen für die Häfen im Lande Bremen unter Berücksichtigung des RTV für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe, BeschäftigungssicherungsTV zu diesem RTV, ZukunftssicherungsTV)
23.01.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 41/23
-
Anspruch auf Urlaubsgeld und Jahreszuwendung (Sonderbestimmungen für die Häfen im Lande Bremen unter Berücksichtigung des RTV für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe, BeschäftigungssicherungsTV zu diesem RTV, ZukunftssicherungsTV)
23.01.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 43/23
-
Anspruch auf Urlaubsgeld und Jahreszuwendung (Sonderbestimmungen für die Häfen im Lande Bremen unter Berücksichtigung des RTV für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe, BeschäftigungssicherungsTV zu diesem RTV, ZukunftssicherungsTV)
23.01.2024
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 115/23
-
Restliche Vergütung - Aufrechnung mit Schulungskosten - Anwendung deutschen Rechts
24.01.2024
09:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 114/23
-
Eingruppierung einer Mitarbeiterin einer Serviceeinheit (EntgO TV-L)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.01.2024
09:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 114/23
-
Eingruppierung einer Mitarbeiterin einer Serviceeinheit (EntgO TV-L)
24.01.2024
10:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 324/22
-
Eingruppierung einer angestellten Lehrerin nach der EntgO-L bei zugewiesener höherwertiger Tätigkeit und fehlender laufbahnrechtlicher Voraussetzungen
24.01.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 362/22
-
Eingruppierung einer Religionslehrerin mit Theologiestudium (TVEntgO-L)
24.01.2024
12:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 120/23
-
Auslegung von Bezugnahme- und Besitzstandsklauseln im Arbeitsvertrag nach Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite
24.01.2024
12:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 121/23
-
Auslegung von Bezugnahme- und Besitzstandsklauseln im Arbeitsvertrag nach Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite
24.01.2024
12:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 122/23
-
Auslegung von Bezugnahme- und Besitzstandsklauseln im Arbeitsvertrag nach Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite
24.01.2024
12:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 123/23
-
Auslegung von Bezugnahme- und Besitzstandsklauseln im Arbeitsvertrag nach Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 424/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 424/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 425/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 426/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 427/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 428/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 429/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 430/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 431/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 433/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 434/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 435/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 436/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 437/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 438/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 439/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 440/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 441/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 442/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 443/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
24.01.2024
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 444/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Brauereien Niedersachsen
25.01.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 318/22
-
Entschädigungsanspruch (AGG) - Evangelische Kirche als Teil der öffentlichen Verwaltung?
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
25.01.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 318/22
-
Entschädigungsanspruch (AGG) - Evangelische Kirche als Teil der öffentlichen Verwaltung?
25.01.2024
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 359/22
-
Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler
6 AZR 363/22
-
Höhergruppierung nach Stellenhöherberwertung - Anwendbarkeit § 17 Abs. 4 TV-L - vorübergehende Entgeltnachteile nach Höhergruppierung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
25.01.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 363/22
-
Höhergruppierung nach Stellenhöherberwertung - Anwendbarkeit § 17 Abs. 4 TV-L - vorübergehende Entgeltnachteile nach Höhergruppierung
25.01.2024
10:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 390/20
-
Personalgestellung - Auslegung von § 4 Abs. 3 TVöD-VKA - Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2 b AÜG - Vereinbarkeit mit der Leiharbeiterrichtlinie
25.01.2024
11:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 119/23
-
S-Entgelttabelle - Überleitung gemäß § 29e TVÜ-Länder - unbewusste Regelungslücke? - S-Entgelttabelle - Überleitung gemäß § 29e TVÜ-Länder - unbewusste Regelungslücke? -mittelbare Altersdiskriminierung? - Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch Herausnahme bestimmter Beschäftigtengruppen in die Überleitung in die S-Entgelttabelle?
30.01.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 74/23
-
Corona-Prämie für Pflegepersonal in der Tagesklinik der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
30.01.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 74/23
-
Corona-Prämie für Pflegepersonal in der Tagesklinik der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses
30.01.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 75/23
-
Corona-Prämie für Pflegepersonal in der Tagesklinik der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses
30.01.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 76/23
-
Corona-Prämie für Pflegepersonal in der Tagesklinik der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses
30.01.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 144/23
-
Berücksichtigung nachträglich geschaffener tariflicher Gehaltskomponenten für die Bemessung betrieblicher Versorgungsbezüge
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
30.01.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 144/23
-
Berücksichtigung nachträglich geschaffener tariflicher Gehaltskomponenten für die Bemessung betrieblicher Versorgungsbezüge
30.01.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 145/23
-
Berücksichtigung nachträglich geschaffener tariflicher Gehaltskomponenten für die Bemessung betrieblicher Versorgungsbezüge
30.01.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 146/23
-
Berücksichtigung nachträglich geschaffener tariflicher Gehaltskomponenten für die Bemessung betrieblicher Versorgungsbezüge
30.01.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 147/23
-
Berücksichtigung nachträglich geschaffener tariflicher Gehaltskomponenten für die Bemessung betrieblicher Versorgungsbezüge
07.02.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 27/22
-
Überlassung von Kontaktdaten
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
07.02.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 27/22
-
Überlassung von Kontaktdaten
07.02.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 8/23
-
Freistellung einer Personalvertretung von Kosten für eine Präsenzschulung (statt eines Webinars)
07.02.2024
11:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 15/23
-
Wirksamkeit der Errichtung und Konstituierung eines Gesamtbetriebsrats
07.02.2024
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 360/22
-
Aufstockung eines tarifvertraglichen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld
21.02.2024
09:00 Uhr
4. Senat
4 ABR 5/23
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung mehrerer Arbeitnehmer nach einer Aufgabenänderung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung (Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen im Einzelhandel in Bayern)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.02.2024
09:00 Uhr
4. Senat
4 ABR 5/23
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung mehrerer Arbeitnehmer nach einer Aufgabenänderung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung (Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen im Einzelhandel in Bayern)
21.02.2024
10:00 Uhr
4. Senat
4 ABR 16/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Eingruppierungen in den Tarifvertrag über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen der Arbeitnehmer-/innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg
21.02.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 49/23
-
Anspruch auf Zusatzgeld nach § 2 TV Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt - Entgegenstehen einer tariflichen Sonderregelung
21.02.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 50/23
-
Anspruch auf Zusatzgeld nach § 2 TV Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt - Entgegenstehen einer tariflichen Sonderregelung
21.02.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 51/23
-
Anspruch auf Zusatzgeld nach § 2 TV Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt - Entgegenstehen einer tariflichen Sonderregelung
21.02.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 52/23
-
Anspruch auf Zusatzgeld nach § 2 TV Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt - Entgegenstehen einer tariflichen Sonderregelung
21.02.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 53/23
-
Anspruch auf Zusatzgeld nach § 2 TV Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt - Entgegenstehen einer tariflichen Sonderregelung
21.02.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 54/23
-
Anspruch auf Zusatzgeld nach § 2 TV Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt - Entgegenstehen einer tariflichen Sonderregelung
6 AZR 126/23
-
Überleitung in die Entgeltordnung TVöD bei zunächst falscher Eingruppierung - Verlängerung der Stufenlaufzeit in der tarifgerechten Entgeltgruppe (kleine EG 9) - Konsequenzen für die Stufenzuordnung in der korrekten Entgeltgruppe - Auswirkungen der Hemmung der Stufenlaufzeit während der Elternzeit nach § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT auf eine Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA, § 17 Abs. 4 TVöD-AT aF - Unionrechtskonformität des § 29c Abs. 3 Satz 3 TVÜ-VKA iVm. § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT und mit § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT?
27.02.2024
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 9/23
-
Beteiligung des Betriebsrats bei der Umgruppierung einer Vielzahl von Arbeitnehmern
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
27.02.2024
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 9/23
-
Beteiligung des Betriebsrats bei der Umgruppierung einer Vielzahl von Arbeitnehmern
27.02.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 24/23
-
Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren im Zusammenhang mit Eingruppierungen
27.02.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 25/23
-
Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren im Zusammenhang mit Eingruppierungen
29.02.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 368/22
-
Schadensersatz - Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
29.02.2024
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 368/22
-
Schadensersatz - Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
29.02.2024
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 21/23
-
Entschädigungsanspruch (AGG)
29.02.2024
11:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 67/23
-
Schadensersatz - Nachweis einer in den AVR enthaltenen Ausschlussfrist (§ 2 NachwG)
05.03.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 46/23
-
Festlegung des Jahresurlaubs für Orchestermusiker (§ 37 Abs. 3 TVK)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.03.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 46/23
-
Festlegung des Jahresurlaubs für Orchestermusiker (§ 37 Abs. 3 TVK)
05.03.2024
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 47/23
-
Festlegung des Jahresurlaubs für Orchestermusiker (§ 37 Abs. 3 TVK)
12.03.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 149/23
-
Verschaffung von Versorgungsleistungen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
12.03.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 149/23
-
Verschaffung von Versorgungsleistungen
12.03.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 150/23
-
Anspruch auf Verschaffung von Versorgungsleistungen
12.03.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 151/23
-
Anspruch auf Verschaffung von Versorgungsleistungen
12.03.2024
11:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 153/23
-
Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung ("Performance Pension" und Pensionskassenrente)
13.03.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 1/23
-
Erstattungsanspruch hinsichtlich vorgerichtlicher Mahnkosten eines vom Betriebsrat gemäß § 111 BetrVG als Sachverständige Beauftragten
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.03.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 1/23
-
Erstattungsanspruch hinsichtlich vorgerichtlicher Mahnkosten eines vom Betriebsrat gemäß § 111 BetrVG als Sachverständige Beauftragten
13.03.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 11/23
-
Unterlassung der Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Gehaltskürzungen
13.03.2024
11:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 17/23
-
Freistellung des Vorsitzenden eines Europäischen Betriebsrats von Anwalts- und Dolmetscherkosten
13.03.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 117/23
-
Auskünfte zur Verwendung von Beiträgen zu den Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks
20.03.2024
10:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 77/23
-
Eingruppierung einer Pflegehelferin in den TVöD-VKA
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
20.03.2024
10:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 77/23
-
Eingruppierung einer Pflegehelferin in den TVöD-VKA
20.03.2024
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 142/23
-
Eingruppierung eines Straßenbauers bei den Stationierungsstreitkräften in den TVAL II
20.03.2024
13:00 Uhr
4. Senat
4 ABR 13/23
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer medizinischen Fachangestellten in den TVöD/VKA
21.03.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 45/23
-
Betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Nichtigkeitsklage - unterlassene EuGH-Vorlage
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.03.2024
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 45/23
-
Betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Nichtigkeitsklage - unterlassene EuGH-Vorlage
21.03.2024
10:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 174/23
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer medizinisch-technischen Laborassistentin in einem Justizvollzugskrankenhaus nach § 47 Nr. 3 Abs. 1 TV-L -
24.04.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 20/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.04.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 20/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
24.04.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 22/23
-
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
24.04.2024
11:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 26/23
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
24.04.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 33/23
-
Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
24.04.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 33/23
-
Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld
24.04.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 34/23
-
Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld
24.04.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 36/23
-
Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld
24.04.2024
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 35/23
-
Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld
30.04.2024
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 12/23
-
Beteiligung des Betriebsrats bei der Eingruppierung des Betriebsratsvorsitzenden
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
30.04.2024
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 12/23
-
Beteiligung des Betriebsrats bei der Eingruppierung des Betriebsratsvorsitzenden
30.04.2024
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 10/23
-
Bestehen von Auskunftsansprüchen des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse im Rahmen des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG
07.05.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 164/23
-
Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
07.05.2024
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 164/23
-
Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit
07.05.2024
11:15 Uhr
3. Senat
3 AZR 179/23
-
Ansprüche aus einer kirchlichen Altersversorgung
12.06.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 203/23
-
Wirksamkeit der Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
12.06.2024
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 203/23
-
Wirksamkeit der Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags
12.06.2024
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 141/23
-
Ansprüche auf Zielerreichungsbonus, Provisionen und Allstarlounge-Punkte eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
12.06.2024
11:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 188/23
-
Wirksamkeit der Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.
Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.