Court hearings are held publicly at the Federal Labour Court. Visitor groups can only attend a meeting after prior written registration.
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Individuals can attend hearings at the Federal Labour Court without prior application, although written application is recommended.
If a significant number of visitors or media representatives is to be expected, seat reservations will be issued. The application procedure will be determined on a case-by-case basis.
Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Bekleidung zu tragen. Während der Sitzung ist Telefonieren (bitte Mobiltelefon ausschalten!), Essen und Trinken nicht gestattet. Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.
Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vom Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse um einen Hinweis an die Pressestelle (pressestelle@bundesarbeitsgericht.de).
Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] iVm. § 72 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]), wird dies in der Terminvorschau gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.
Anregungen für eine Zulassung können an die Pressestelle gerichtet werden. Nach 10 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.
Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts.
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Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
15.04.2026
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 149/25
-
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Bedingungseintritt einer "Liga-Klausel" nach Abstieg aus der ersten Handball-Bundesliga
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
15.04.2026
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 149/25
-
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Bedingungseintritt einer "Liga-Klausel" nach Abstieg aus der ersten Handball-Bundesliga
15.04.2026
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 113/25
-
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Bedingungseintritt einer "Liga-Klausel" nach Abstieg aus der ersten Handball-Bundesliga
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Bedingungseintritt einer „Liga-Klausel“ nach Abstieg aus der ersten Handball-Bundesliga
(PPR & Partner, Düsseldorf)
./.
GmbH (RAe. Hopfgarten, Düsseldorf)
– 7 AZR 113/25 –
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2024 aufgrund einer als sog. „Liga-Klausel“ arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung.
Die Beklagte ist Trägerin des Spielbetriebs der Bundesliga-Herren-Handballmannschaft des B. eV. Der Kläger war bei ihr seit dem 1. Juli 2022 als Trainer der 1. Handballmannschaft der Herren des B. eV. auf der Grundlage eines zunächst bis 30. Juni 2026 befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt. Unter dem 15. November 2023 – in dem Zeitpunkt spielte die 1. Handballmannschaft der Herren des B. eV. in der 1. Handball-Bundesliga – unterzeichneten der Kläger und einer der beiden Geschäftsführer der Beklagten auf deren Initiative einen zum 1. Juli 2022 wirksam werdenden Anstellungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sechs Jahren („bis zum 30. Juni 2028“). Ausweislich einer Klausel „besitzt [der Vertrag] ausschließlich für den Bereich der 1. Handball-Bundesliga Gültigkeit. Bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe endet der Vertrag.“. Mit Schreiben vom 11. Juni 2024 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass der B. eV. in der kommenden Spielsaison in die 2. Handball-Bundesliga absteige, so dass das Vertragsverhältnis der Parteien zum 30. Juni 2024 enden werde.
Der Kläger begehrt zuletzt noch die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch den Eintritt der im Arbeitsvertrag vom 15. November 2023 vereinbarten auflösenden Bedingung nicht beendet worden ist. Er ist der Auffassung, die vereinbarte Bedingung sei rechtsunwirksam. Es fehle an einem sachlichen Grund. Zudem sei die Klausel nicht hinreichend bestimmt. Die Bedingung „Abstieg“ würde mit der (unwirksamen) Bedingung „Lizenzverlust/-rückgabe“ vermischt. Auch stehe am 30. Juni eines Jahres nicht verlässlich fest, ob die Ligaklausel greife. Schließlich hat der Kläger einen Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nach §§ 21, 14 Abs. 4 TzBfG wegen der fehlenden Unterschrift des zweiten Geschäftsführers der Beklagten geltend gemacht. Die Beklagte meint demgegenüber, die Bedingung sei wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt. Die Verknüpfung von Trainerverträgen mit der jeweiligen Liga sei üblich. Auch habe der Kläger die Ligaklausel gewünscht. Diese Klausel ermögliche einem Trainer, sich neu aufzustellen, ohne dass es einer Kündigung bedürfe. Das Fehlen der Unterschrift des weiteren Geschäftsführers sei unschädlich, da der unterzeichnende Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt gewesen sei.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Revision.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 2025 – 3 SLa 614/24 –
Der Senat verhandelt am selben Tag ein Parallelverfahren (- 7 AZR 149/25 -).
15.04.2026
10:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 32/24
-
Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und der Wahl der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
15.04.2026
11:15 Uhr
7. Senat
7 AZR 114/25
-
Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
15.04.2026
11:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 115/25
-
Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
15.04.2026
12:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 296/24
-
Vergütungsansprüche eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
16.04.2026
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 169/25
-
Zurverfügungstellung von Kopien personenbezogener Daten
21.04.2026
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 97/25
-
Urlaubsabgeltung - Elternzeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.04.2026
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 97/25
-
Urlaubsabgeltung - Elternzeit
21.04.2026
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 103/25
-
Anspruch auf Vorruhestand - Bezugnahme auf einen "Hausbrauch" im Arbeitsvertrag - Ablösung des "Hausbrauchs" durch einen Tarifvertrag
21.04.2026
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 10/25
-
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Zuweisung anderer Beschäftigungsbereiche ohne Beteiligung des Betriebsrats
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.04.2026
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 10/25
-
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Zuweisung anderer Beschäftigungsbereiche ohne Beteiligung des Betriebsrats
21.04.2026
11:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 46/25
-
Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen zur Regelung der Arbeitszeit/Bündnis für Arbeit - Zahlungsansprüche wegen unentgeltlicher Arbeit aufgrund dieser Betriebsvereinbarung
21.04.2026
11:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 45/25
-
Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen zur Regelung der Arbeitszeit/Bündnis für Arbeit - Zahlungsansprüche wegen unentgeltlicher Arbeit aufgrund dieser Betriebsvereinbarung
21.04.2026
11:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 44/25
-
Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen zur Regelung der Arbeitszeit/Bündnis für Arbeit - Zahlungsansprüche wegen unentgeltlicher Arbeit aufgrund dieser Betriebsvereinbarung
21.04.2026
11:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 43/25
-
Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen zur Regelung der Arbeitszeit/Bündnis für Arbeit - Zahlungsansprüche wegen unentgeltlicher Arbeit aufgrund dieser Betriebsvereinbarung
22.04.2026
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 95/25
-
Eingruppierung eines als Fachleiter in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums eingesetzten Lehrers in den TV-L - Rechtswirkungen einer Haushaltssperre
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
22.04.2026
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 95/25
-
Eingruppierung eines als Fachleiter in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums eingesetzten Lehrers in den TV-L - Rechtswirkungen einer Haushaltssperre
22.04.2026
10:15 Uhr
4. Senat
4 AZR 135/25
-
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin Freiwillige Mitglieder (BAT/AOK-Neu)
22.04.2026
10:15 Uhr
4. Senat
4 AZR 165/25
-
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin (MTV für die Beschäftigten der Mitglieder der Tarifgemeinschaft der AOK)
22.04.2026
11:00 Uhr
4. Senat
4 ABR 25/25
-
Eingruppierung des ständigen Vertreters der Leitung einer Autobahnmeisterei in den TV EGV Autobahn
22.04.2026
11:45 Uhr
4. Senat
4 ABR 2/25
-
Entscheidung über den nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG im Betrieb anzuwendenden Tarifvertrag
22.04.2026
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 28/25
-
Höhe eines Bonus - Schadensersatz aufgrund verspätet mitgeteilter Unternehmensziele
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
22.04.2026
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 28/25
-
Höhe eines Bonus - Schadensersatz aufgrund verspätet mitgeteilter Unternehmensziele
22.04.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 146/25
-
Anspruch auf tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie soweit kein Anspruch auf Vergütungszahlung wegen Elternzeit besteht
22.04.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 145/25
-
Anspruch auf tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie soweit kein Anspruch auf Vergütungszahlung wegen Elternzeit besteht
22.04.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 143/25
-
Anspruch auf tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie soweit kein Anspruch auf Vergütungszahlung wegen Krankengeldbezugs besteht
22.04.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 144/25
-
Anspruch auf tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie soweit kein Anspruch auf Vergütungszahlung wegen Krankengeldbezugs besteht
6 AZR 211/25
-
Tagegeldanspruch eines Kraftfahrers - Auslegung des niedersächsischen Reisekostenrechts
28.04.2026
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 79/25
-
Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags (§ 6 des Manteltarifvertrags [ERA] für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
28.04.2026
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 79/25
-
Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags (§ 6 des Manteltarifvertrags [ERA] für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005)
28.04.2026
10:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 67/25
-
Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Entzugs des Dienstwagens - Betriebsvereinbarungsoffenheit des Firmenwagenüberlassungsvertrags
2 AZR 184/25
-
Ordentliche personenbedingte Kündigung - Einleitung eines bEM - Anscheinsbeweis bei Einwurf-Einschreiben
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
07.05.2026
09:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 184/25
-
Ordentliche personenbedingte Kündigung - Einleitung eines bEM - Anscheinsbeweis bei Einwurf-Einschreiben
07.05.2026
10:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 191/25
-
Probezeitkündigungen
07.05.2026
11:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 130/25
-
Kündigung eines Geschäftsführervertrags durch den Aufsichtsrat einer GmbH - Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB
12.05.2026
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 140/25
-
Zahlung einer zusätzlichen Betriebsrente nach dem Tarifvertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Bodenpersonal
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
12.05.2026
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 140/25
-
Zahlung einer zusätzlichen Betriebsrente nach dem Tarifvertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Bodenpersonal
12.05.2026
11:15 Uhr
3. Senat
3 AZR 127/25
-
Betriebsrentenanpassung
12.05.2026
12:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 159/25
-
Anpassung von Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich Ruhegeld und Weihnachtsgeld
13.05.2026
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 7/25
-
Abgrenzung betriebsratsfähiger Organisationseinheiten einer ausländischen Fluggesellschaft - Wirksamkeit der Wahl eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.05.2026
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 7/25
-
Abgrenzung betriebsratsfähiger Organisationseinheiten einer ausländischen Fluggesellschaft - Wirksamkeit der Wahl eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl
Abgrenzung betriebsratsfähiger Organisationseinheiten einer ausländischen Fluggesellschaft – Wirksamkeit der Wahl eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl
M. Ltd. (RAe. Flick Gocke Schaumburg, Bonn),
Wahlvorstand am Standort B. der M. Ltd. (RAe. Müller-Knapp, Hjort, Wulff, Hamburg),
Betriebsrat d. M. Ltd. (RAe. Müller-Knapp, Hjort, Wulff, Hamburg)
– 7 ABR 7/25 –
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit und über die Wirksamkeit der Wahl eines Wahlvorstandes.
Die antragstellende Arbeitgeberin ist eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta, deren Muttergesellschaft ihren Sitz in Irland hat. Sie unterhält an verschiedenen Flughäfen im In- und Ausland Stationierungsorte, ua. am Flughafen BER mit ca. 50 Cockpit- und ca. 270 Kabinenbeschäftigten. Bodenpersonal beschäftigt sie dort nicht. Verhandlungen über einen Tarifvertrag nach § 117 Abs. 1 BetrVG sind gescheitert.
Am Flughafen BER existiert ein „Airport Office/Flughafenbüro“ genannter Raum, dessen Vorhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Arbeit der Kabinenbesatzung wird im bzw. am Flugzeug aufgenommen und dort beendet. Dort findet auch das Briefing und das De-Briefing zum Ende eines Dienstes statt. Entscheidungen über Einstellungen/Entlassungen, disziplinarische Maßnahmen, Einsatzplanungen und Änderungen von Einsatzplänen, usw. werden nicht in Deutschland getroffen. Der Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen, die Klärung vergütungsrechtlicher Fragen sowie die Entscheidung und Bekanntgabe von Beförderungen oder Versetzungen erfolgen durch Führungspersonal in Malta oder in Irland. Am Stationierungsort BER sind ein sog. Base Captain und ein sog. Base Supervisor tätig. Der Base Captain ist Flugkapitän und für das Cockpitpersonal, der Base Supervisor für das Kabinenpersonal zuständig. Ihre Rollen sind in einem Betriebshandbuch näher beschrieben.
Die Beteiligte zu 3., eine Gewerkschaft, in der am Stationierungsort beschäftigte Arbeitnehmer organisiert sind, lud erstmals im November 2022 zu einer Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes für die Durchführung einer Betriebsratswahl. Von den Beschäftigten wurde der Beteiligte zu 2. am 7. März 2023 als Wahlvorstand gewählt. Wegen Absinkens der Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes unter die gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder kam es am 22. Februar 2024 zu einer Nachwahl.
Soweit für die Rechtsbeschwerde noch von Bedeutung, erstrebt die Arbeitgeberin die Feststellung, dass der Stationierungsort BER keine betriebsratsfähige Organisationseinheit iSd. BetrVG darstellt, sowie die Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl eines Wahlvorstandes und der Ersatzmitglieder vom 22. Februar 2024 und die Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds des Wahlvorstands vom 7. März 2023. In Deutschland liege keine abgrenzbare, von einem einheitlichen, inländischen Leitungsapparat gesteuerte Einheit vor. Mangels Vorliegens eines Hauptbetriebs in Deutschland könne auch kein betriebsratsfähiger Betriebsteil iSd. § 4 Abs. 1 BetrVG gegeben sein. Die Wahlen seien mangelbehaftet, ua. habe das am 7. März gewählte Ersatzmitglied nicht die Mehrheit der Stimmen der Wahlversammlung erhalten und die Wahl am 22. Februar 2024 habe in Räumlichkeiten der Beteiligten zu 3. stattgefunden. Demgegenüber gehen die Beteiligten zu 2. und 3. davon aus, dass der Stationierungsort BER ein eigenständiger Betrieb ist. Ein einheitlicher Leitungsapparat vor Ort sei dafür nicht erforderlich. Unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel sei eine Leitung auch aus dem Ausland möglich. Jedenfalls sei ein qualifizierter Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gegeben. Dies setze nicht voraus, dass der Hauptbetrieb im Inland belegen sei. Am Stationierungsort BER gebe es einen „Crew Room“, der Dreh- und Angelpunkt der Betriebsstätte sei. Der Base Captain und der Base Supervisor hätten Leitungsfunktionen vor Ort inne. Die Wahlen seien wirksam gewesen. Etwaige Fehler hätten keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Betriebsratswahl. Sie könnten deshalb nicht isoliert angefochten werden. Wegen der Eigenart des Flugbetriebs und der Tatsache, dass nur das Airport-Office zur Verfügung gestanden habe, habe die Wahlversammlung an einem anderen Ort abgehalten werden können.
Das Arbeitsgericht hat die Anträge abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat den auf die konkreten Wahlhandlungen bezogenen Feststellungsanträgen stattgegeben, den Feststellungsantrag nach § 18 Abs. 2 BetrVG aber ebenfalls abgewiesen. Hiergegen richten sich die Rechtsbeschwerden der Arbeitgeberin und des Wahlvorstands.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2024 – 11 TaBV 295/24 –
13.05.2026
11:30 Uhr
7. Senat
7 ABR 5/25
-
Anfechtung der Wahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrats - Antragsberechtigung
20.05.2026
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 160/25
-
Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes in den TVöD-VKA
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
20.05.2026
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 160/25
-
Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes in den TVöD-VKA
20.05.2026
10:15 Uhr
4. Senat
4 AZR 81/25
-
Wirksamkeit einer korrigierenden Rückgruppierung (Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost))
20.05.2026
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 150/25
-
Eingruppierung eines Sportplatzwartes (TV-L - TV Sportplatzwarte)
20.05.2026
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 151/25
-
Eingruppierung eines Sportplatzwartes (TV-L - TV Sportplatzwarte)
20.05.2026
12:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 98/25
-
Vergütung eines Arztes mit Berufserlaubnis - persönlicher Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA
20.05.2026
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 161/25
-
Vergütung - Aufrechnung mit Inflationsausgleichsprämie
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
20.05.2026
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 161/25
-
Vergütung - Aufrechnung mit Inflationsausgleichsprämie
20.05.2026
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 88/25
-
Schadensersatz wegen einer verspäteten Zielvorgabe
20.05.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 147/25
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft (Kanal- und Rohrreinigungsarbeiten)
21.05.2026
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 194/25 (F)
-
Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei der Bewerberauswahl aufgrund der Religionszugehörigkeit (AGG)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.05.2026
09:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 194/25 (F)
-
Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei der Bewerberauswahl aufgrund der Religionszugehörigkeit (AGG)
Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei der Bewerberauswahl aufgrund der Religionszugehörigkeit (AGG)
(DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel)
./.
eV. (Littler Germany, München)
– 8 AZR 194/25 (F) –
Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren aus Gründen der Religion.
Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25. November 2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60 %) aus. Gegenstand der Tätigkeit sollten schwerpunktmäßig die Erarbeitung des Parallelberichts zum deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention durch Deutschland sowie Stellungnahmen, Fachbeiträge und die projektbezogene Vertretung der Diakonie Deutschland gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und Menschrechtsorganisationen sowie die Mitarbeit in Gremien sein. Der Parallelbericht sollte in Beratung mit Menschenrechtsorganisationen und weiteren Interessenträgern erstellt werden. In der Stellenausschreibung heißt es ferner: „Die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK angehörenden Kirche und die Identifikation mit dem diakonischen Auftrag setzen wir voraus. Bitte geben Sie Ihre Konfession im Lebenslauf an.“ Die konfessionslose Klägerin bewarb sich mit Schreiben vom 29. November 2012 auf die Stelle. Sie wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Beklagte besetzte die Stelle mit einem evangelischen Bewerber. Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG iHv. mindestens 9.788,65 Euro verlangt. Sie ist der Ansicht, der Beklagte habe sie entgegen den Vorgaben des AGG wegen der Religion benachteiligt. Sie habe die Stelle wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht erhalten. Der Beklagte hat eine Benachteiligung der Klägerin wegen der Religion in Abrede gestellt; jedenfalls sei die Benachteiligung nach § 9 Abs. 1 AGG gerechtfertigt.
Das Arbeitsgericht hat der Klägerin eine Entschädigung iHv. 1.957,73 Euro zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen. Im Rahmen des von der Klägerin angestrengten Revisionsverfahrens ersuchte der erkennende Senat den Gerichtshof der Europäischen Union, Fragen zur Auslegung der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG zu beantworten, was dieser mit Urteil vom 17. April 2018 (- C-414/16 – [Egenberger]) getan hat. Sodann verurteilte das Bundesarbeitsgericht den Beklagten mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (vgl. Pressemitteilung 53/18) zur Zahlung einer Entschädigung iHv. 3.915,46 Euro und wies im Übrigen die Klage ab. Auf die Verfassungsbeschwerde des Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluss vom 29. September 2025 (- 2 BvR 934/19 -) aufgehoben und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2018 – 8 AZR 501/14 –
21.05.2026
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 153/25
-
Materieller Schadensersatz - Haftungsumfang bei rechtskräftiger Feststellung einer Schadensersatzpflicht
02.06.2026
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 166/25
-
Stufenklage - Auskunft über die Höhe eines Sozialplananspruchs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
02.06.2026
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 166/25
-
Stufenklage - Auskunft über die Höhe eines Sozialplananspruchs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
02.06.2026
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 168/25
-
Stufenklage - Auskunft über die Höhe eines Sozialplananspruchs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
02.06.2026
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 167/25
-
Stufenklage - Auskunft über die Höhe eines Sozialplananspruchs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
02.06.2026
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 170/25
-
Berechnung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs
17.06.2026
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 187/25
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft (Stahlschutzwänden als bauliche Leistungen)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
17.06.2026
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 187/25
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft (Stahlschutzwänden als bauliche Leistungen)
17.06.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 188/25
-
Prozentuale Absenkung einer Inflationsprämie aufgrund eines Haustarifvertrags
17.06.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 190/25
-
Prozentuale Absenkung einer Inflationsprämie aufgrund eines Haustarifvertrags
17.06.2026
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 189/25
-
Prozentuale Absenkung einer Inflationsprämie aufgrund eines Haustarifvertrags
18.06.2026
09:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 89/25
-
Ordentliche Kündigung nach Abberufung als Geschäftsführer
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
18.06.2026
09:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 89/25
-
Ordentliche Kündigung nach Abberufung als Geschäftsführer
18.06.2026
10:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 213/25
-
Probezeitkündigung nach Elternzeitverlangen
4 ABR 32/25
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Eingruppierungen von Qualifizierern ohne sonderpädagische Zusatzqualifikation in den TVöD (VKA) SuE
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
01.07.2026
09:30 Uhr
4. Senat
4 ABR 32/25
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Eingruppierungen von Qualifizierern ohne sonderpädagische Zusatzqualifikation in den TVöD (VKA) SuE
01.07.2026
10:15 Uhr
4. Senat
4 ABR 20/25
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Eingruppierung von Redakteuren - Anrechnung von Beschäftigungszeiten
01.07.2026
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 56/25
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Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - anzuwendende Tarifverträge
14.07.2026
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 212/25
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Berechnung eines vertraglich vereinbarten Vorruhestandsgeldes
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
14.07.2026
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 212/25
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Berechnung eines vertraglich vereinbarten Vorruhestandsgeldes
14.07.2026
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 306/24
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Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
7 ABR 14/25
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Durchführung von Betriebs- bzw. Teilbetriebsversammlungen während oder außerhalb der Arbeitszeit
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.08.2026
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 14/25
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Durchführung von Betriebs- bzw. Teilbetriebsversammlungen während oder außerhalb der Arbeitszeit
05.08.2026
10:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 30/25
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Berechtigung der Schwerbehindertenvertretung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer an die Arbeitgeberin weiterzuleiten
25.08.2026
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 117/25
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Heimarbeitszuschlag und zusätzliches Urlaubsgeld - bindende Festsetzung nach § 19 HAG
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
25.08.2026
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 117/25
-
Heimarbeitszuschlag und zusätzliches Urlaubsgeld - bindende Festsetzung nach § 19 HAG
25.08.2026
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 164/25
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Tarifvertraglicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überforderungsschutzklausel
25.08.2026
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 162/25
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Tarifvertraglicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überforderungsschutzklausel
26.08.2026
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 181/25
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Mehrflugstundenzuschläge eines verantwortlichen teilzeitbeschäftigten Flugzeugführers
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
26.08.2026
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 181/25
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Mehrflugstundenzuschläge eines verantwortlichen teilzeitbeschäftigten Flugzeugführers
Fünfter Senat Mittwoch, 26. August 2026, 11:00 Uhr
Annahmeverzugsvergütung und Auskunftsansprüche hinsichtlich der Bemühungen, anderweitige Beschäftigung zu finden
A. (RAe. Kleinherne, Pfeifer, Hahn, Kassel)
./.
W. Ltd. & Co. KG (RAe. Raue, Berlin)
– 5 AZR 37/25 –
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz um Auskunftsansprüche hinsichtlich der Bemühungen, anderweitige Beschäftigung zu finden.
Der Kläger ist seit April 2019 als Warehouse Supervisor bei der Beklagten beschäftigt. Diese ist Teil eines Online-Shops für Möbel. Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis am 20. Januar 2023 zum 28. Februar 2023 gekündigt. Der Kläger bezog ab März 2023 Arbeitslosengeld. Die Beklagte übersandte dem Kläger sechs bei einem Internet-Portal veröffentlichte Stellenangebote und forderte ihn auf, Zwischenverdienst zu erzielen. Der Kläger bewarb sich auf keine dieser Stellen. Die Agentur für Arbeit unterbreitete ihm vier Stellenangebote, auf die sich der Kläger bewarb. In drei Fällen blieben die Bewerbungen erfolglos. In einem weiteren Fall fand das Bewerbungsgespräch nicht mehr statt, da die Beklagte die Unwirksamkeit der Kündigung anerkannte und den Kläger ab dem 16. Oktober 2023 wieder beschäftigte.
Der Kläger hat Klage auf Annahmeverzug für die Zeit vom 1. März 2023 bis 15. Oktober 2023 erhoben. Er habe alle Anstrengungen unternommen, Arbeit zu finden. Hiergegen hat die Beklagte den Einwand des böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdienstes erhoben. Mittels Widerklage verlangt sie vom Kläger auf 1. Stufe Auskunft über die ihm von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsangebote und Stellenvorschläge sowie seine Eigenbemühungen – jeweils unter Angabe von Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung – und das Ergebnis der jeweiligen Bewerbung. Auf der 2. Stufe sei die Vollständigkeit und Richtigkeit erteilter Auskünfte an Eides Statt zu versichern. Der Auskunftsanspruch erstrecke sich auch auf das nähere „Wie“ der Bewerbungen. Der Arbeitnehmer habe seine verwendeten Bewerbungsunterlagen vor- und den Verlauf des Bewerbungsverfahrens darzulegen. Dem stünden die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast nicht entgegen. Der Kläger ist demgegenüber der Ansicht, sich ordnungsgemäß beworben zu haben. Bezüglich der von der Beklagten vorgeschlagenen Stellen fehle ihm zT die Qualifikation, zT sei er dafür überqualifiziert.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten durch Teilurteil das Urteil des Arbeitsgerichts teilweise abgeändert und den Anspruch auf Auskunft über die Vermittlungs- und Stellenvorschläge der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters unter Nennung von Arbeitszeit, -ort und Vergütung zuerkannt. Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte die Auskunftsanträge weiter.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Teilurteil vom 25. September 2024 – 18 SLa 467/24 –
16.09.2026
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 141/25
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Eingruppierung einer Rechtsanwalts- und Notargehilfin in einer Serviceeinheit (Entgeltgruppe 5 TV-L)